Kann ich meine ererbte Eigentumswohnung direkt auf unser gemeinsames Kind übertragen oder muss mein Ehepartner berücksichtigt werden?

Antwort

Bei der Übertragung einer ererbten Eigentumswohnung auf euer gemeinsames Kind ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Grundsätzlich kannst du dein Eigentum, das du geerbt hast, an dein Kind übertragen. Allerdings könnte es je nach den Umständen des Erbes und den Regelungen im Ehevertrag oder im Güterstand (z.B. Zugewinngemeinschaft) notwendig sein, deinen Ehepartner zu berücksichtigen. Wenn die Wohnung Teil des gemeinsamen Vermögens ist oder wenn es im Erbfall Regelungen gibt, die deinen Ehepartner betreffen, könnte dessen Zustimmung erforderlich sein. Es ist ratsam, sich von einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um die genauen rechtlichen Schritte und möglichen Konsequenzen zu klären.

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