Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]
Die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch bedeutet, dass Person (dem Nießbraucher) das Recht eingeräumt wird, die Nutzungen und Erträge einer Immobilie zu ziehen, ohne dass sie Eigentümer dieser Immobilie ist. Der Nießbraucher kann beispielsweise Mieteinnahmen erzielen oder die Immobilie selbst nutzen. Dieses Recht kann auf Lebenszeit des Nießbrauchers oder für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt werden. Der Eigentümer bleibt zwar rechtlich der Eigentümer der Immobilie, hat jedoch eingeschränkte Verfügungsrechte, solange der Nießbrauch besteht. Die Eintragung im Grundbuch sorgt dafür, dass das Nießbrauchrecht öffentlich dokumentiert ist und auch Dritte darüber informiert werden.
Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder... [mehr]
Eine Zwangshypothek ist eine im Grundbuch eingetragene Hypothek, die nicht auf freiwilliger Basis, sondern aufgrund eines gerichtlichen Titels oder einer behördlichen Anordnung entsteht. Sie dien... [mehr]