Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch bedeutet, dass Person (dem Nießbraucher) das Recht eingeräumt wird, die Nutzungen und Erträge einer Immobilie zu ziehen, ohne dass sie Eigentümer dieser Immobilie ist. Der Nießbraucher kann beispielsweise Mieteinnahmen erzielen oder die Immobilie selbst nutzen. Dieses Recht kann auf Lebenszeit des Nießbrauchers oder für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt werden. Der Eigentümer bleibt zwar rechtlich der Eigentümer der Immobilie, hat jedoch eingeschränkte Verfügungsrechte, solange der Nießbrauch besteht. Die Eintragung im Grundbuch sorgt dafür, dass das Nießbrauchrecht öffentlich dokumentiert ist und auch Dritte darüber informiert werden.
Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der... [mehr]
Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]
Ein handschriftliches Testament allein reicht in der Regel **nicht** aus, um eine Berichtigung des Grundbucheintrags (z. B. nach dem Tod eines Eigentümers) zu veranlassen. Für die Berichtig... [mehr]
Im Grundbuch ist bei einem Miteigentumsanteil in der Regel die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben, nicht die auf dich entfallende anteilige Fläche. Dein Anteil am Grundstück wi... [mehr]
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten herauszufinden, wann dein Wohnhaus gebaut wurde: 1. **Grundbuchamt**: Im Grundbuch sind oft Informationen zum Baujahr oder zu früheren Besitzern und Bauant... [mehr]