Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
In Österreich dürfen Wohnungen, die zu einem Wirtschaftsbetrieb gehören, grundsätzlich unterietet werden, jedoch gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die Zustimmung des Vermieters ist in der Regel erforderlich, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart. Zudem müssen die Bestimmungen des Mietrechts eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der Mietzinsregelungen und der Rechte des Hauptmieters. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um alle Aspekte zu klären.
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung durch den Mieter an einen Dritten gilt rechtlich in der Regel ebenfalls als Untervermietung. Nach § 540 Abs.1 BGB benötigt der Miet... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]