Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
In Österreich dürfen Wohnungen, die zu einem Wirtschaftsbetrieb gehören, grundsätzlich unterietet werden, jedoch gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die Zustimmung des Vermieters ist in der Regel erforderlich, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart. Zudem müssen die Bestimmungen des Mietrechts eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der Mietzinsregelungen und der Rechte des Hauptmieters. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um alle Aspekte zu klären.
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]