Darf ein deutscher Notar einen Grundstückskauf in Spanien beurkunden?

Antwort

Ein deutscher Notar darf grundsätzlich keine Grundstückskäufe in Spanien beurkunden, da die Beurkundung von Immobiliengeschäften in Spanien spezifischen rechtlichen Anforderungen unterliegt. In Spanien müssen solche Transaktionen in der von einem spanischen Notar durchgeführt werden, der mit dem spanischen Rechtssystem vertraut ist. Es ist jedoch möglich, dass ein deutscher Notar in Deutschland eine Vollmacht ausstellt, die es einer Person ermöglicht, in Spanien einen Kaufvertrag zu unterzeichnen, aber die eigentliche Beurkundung muss von einem spanischen Notar erfolgen.

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