Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei einer Eigentumswohnung berechnet sich grundsätzlich wie folgt: **Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten &ndash... [mehr]
Beim Kauf einer Eigentumswohnung läuft der Prozess in der Regel wie folgt ab: 1. **Immobiliensuche**: Du suchst eine passende Wohnung, z.B. über Makler, Online-Portale oder Zeitungen. 2. **Besichtigung**: Du besichtigst die Wohnung und prüfst Unterlagen wie Grundbuchauszug, Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen. 3. **Finanzierung klären**: Du prüfst deine Finanzierungsmöglichkeiten und holst ggf. eine Finanzierungszusage von der Bank ein. 4. **Kaufvertragsentwurf**: Ein Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf, den beide Parteien prüfen. 5. **Notartermin**: Käufer und Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Der Notar erklärt die weiteren Schritte. 6. **Auflassungsvormerkung**: Der Notar veranlasst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer absichert. 7. **Kaufpreiszahlung**: Nach Aufforderung durch den Notar zahlst du den Kaufpreis an den Verkäufer. 8. **Eigentumsumschreibung**: Nach Zahlung des Kaufpreises wird der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen. 9. **Wohnungsübergabe**: Du erhältst die Schlüssel und kannst die Wohnung nutzen. Jeder Schritt sollte sorgfältig geprüft werden, ggf. mit Unterstützung von Fachleuten wie Notar, Anwalt oder Steuerberater.
Der steuerliche Veräußerungsgewinn bei einer Eigentumswohnung berechnet sich grundsätzlich wie folgt: **Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten &ndash... [mehr]
Das "Münchner Modell" bezeichnet eine besondere Regelung der Stadt München, die den Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen stärken soll.... [mehr]