Bewertung Grundstück Finanzamt bei Übertragung?

Antwort

Bei der Übertragung eines Grundstücks kann das Finanzamt eine Bewertung des Grundstücks vornehmen, um die Höhe der Grunderwerbsteuer zu bestimmen. Diese Bewertung erfolgt in der Regel nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Größe, Nutzung und den aktuellen Marktwert des Grundstücks. Es gibt unterschiedliche Bewertungsverfahren, die je nach Art des Grundstücks angewendet werden, wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Bei der Übertragung von Grundstücken innerhalb der Familie oder zu einem niedrigeren Preis kann es zudem zu einer sogenannten "fiktiven" Bewertung kommen, die den Marktwert berücksichtigt, auch wenn der tatsächliche Übertragungswert niedriger ist. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen zur Bewertung und den steuerlichen Folgen an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.

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