Im Kleindarlehensbereich erfolgt die Bewertung einer Immobilie in der Regel vor der Kreditvergabe, also im Rahmen der Kreditprüfung durch die Bank. Die Bewertung dient dazu, den Beleihungswert de... [mehr]
Bei der Schenkung von Grundstücken unter nahen Angehörigen bewertet das Finanzamt das Grundstück in der Regel zum Verkehrswert, also dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden könnte. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten: 1. **Verkehrswert**: Der Verkehrswert wird oft durch Gutachten oder Vergleichswerte ermittelt. Das Finanzamt kann auch eigene Bewertungsmethoden anwenden. 2. **Freibeträge**: Bei Schenkungen an nahe Angehörige, wie Eltern, Kinder oder Geschwister, gibt es bestimmte Freibeträge, die steuerfrei sind. Diese Freibeträge können je nach Verwandtschaftsgrad variieren. 3. **Schenkungsteuer**: Wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt, fällt Schenkungsteuer an. Der Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Schenkung ab. 4. **Dokumentation**: Es ist wichtig, die Schenkung ordnungsgemäß zu dokumentieren und dem Finanzamt anzuzeigen, um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten optimal zu berücksichtigen.
Im Kleindarlehensbereich erfolgt die Bewertung einer Immobilie in der Regel vor der Kreditvergabe, also im Rahmen der Kreditprüfung durch die Bank. Die Bewertung dient dazu, den Beleihungswert de... [mehr]
In der Immobilienbewertung, insbesondere bei der Bewertung von Grundstücken, wird das sogenannte „Hinterland“ (also der nicht direkt an der Straße liegende Teil eines Grundst&uu... [mehr]