Wie erfolgt die Abrechnung bei teilstationärer Reha?

Antwort

Die Abrechnung bei einer teilstationären Rehabilitation erfolgt in der Regel über den zuständigen Kostenträger, der die Rehabilitationsmaßnahme bewilligt hat. Dies kann beispielsweise die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Der Ablauf sieht typischerweise wie folgt aus: 1. **Genehmigung**: Zunächst muss die teilstationäre Reha von einem Arzt verordnet und vom Kostenträger genehmigt werden. 2. **Leistungserbringung**: Die Reha-Einrichtung erbringt die vereinbarten Leistungen, die in der Regel aus therapeutischen Maßnahmen, ärztlicher Betreuung und eventuell Verpflegung bestehen. 3. **Abrechnung**: Die Reha-Einrichtung stellt die erbrachten Leistungen dem Kostenträger in Rechnung. Dies geschieht meist direkt zwischen der Einrichtung und dem Kostenträger, sodass der Patient in der Regel nicht in Vorleistung treten muss. 4. **Zuzahlungen**: Patienten müssen unter Umständen eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung leisten, die sich nach der Dauer der Reha und dem jeweiligen Kostenträger richtet. Diese Zuzahlung wird direkt von der Reha-Einrichtung erhoben. 5. **Abschluss**: Nach Abschluss der Reha-Maßnahme erhält der Patient oft einen Entlassungsbericht, der auch an den Kostenträger und den behandelnden Arzt gesendet wird. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen sollte man sich direkt an den jeweiligen Kostenträger wenden.

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