Wie erfolgt die Abrechnung bei einer stationären Reha?

Antwort

Die Abrechnung bei einer stationären Reha in Deutschland erfolgt in der Regel über den zuständigen Kostenträger, der je nach individueller Situation unterschiedlich sein kann. Hier sind die häufigsten Kostenträger und deren Abrechnungsmodalitäten: 1. **Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)**: - Die GKV übernimmt die Kosten für die medizinische Rehabilitation, wenn diese medizinisch notwendig ist. - Der Patient muss in der Regel einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage leisten. - Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Reha-Einrichtung und der Krankenkasse. 2. **Rentenversicherung**: - Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Rehabilitation, wenn diese zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit notwendig ist. - Auch hier kann ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag anfallen, jedoch nur für maximal 42 Tage im Kalenderjahr. - Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Reha-Einrichtung und der Rentenversicherung. 3. **Unfallversicherung**: - Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. - Es fällt kein Eigenanteil für den Patienten an. - Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Reha-Einrichtung und der Unfallversicherung. 4. **Private Krankenversicherung (PKV)**: - Die Kostenübernahme richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag. - Der Patient muss die Kosten zunächst selbst tragen und kann diese dann bei seiner Versicherung einreichen. - Es können Selbstbeteiligungen oder Höchstgrenzen für die Kostenübernahme bestehen. 5. **Sozialhilfe**: - Wenn keine andere Versicherung greift und der Patient bedürftig ist, kann die Sozialhilfe die Kosten übernehmen. - Hier erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Reha-Einrichtung und dem Sozialhilfeträger. Es ist wichtig, vor Beginn der Reha die Kostenübernahme mit dem jeweiligen Kostenträger zu klären, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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