Gesetze gegen Genitalverstümmelung variieren je nach Land und Region. In vielen Ländern ist die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) gesetzlich verboten. Diese Gesetze zielen darauf ab,... [mehr]
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dient dem Schutz von arbeitenden Jugendlichen in Deutschland. Es regelt die Arbeitszeiten, Pausen, Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz, um sicherzustellen, dass junge Menschen nicht überlastet oder gesundheitlich gefährdet werden. Das Gesetz gilt für alle Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, einschließlich Auszubildender. Es enthält spezielle Bestimmungen für verschiedene Altersgruppen und Tätigkeiten, um den besonderen Bedürfnissen und Schutzanforderungen von Jugendlichen gerecht zu werden.
Gesetze gegen Genitalverstümmelung variieren je nach Land und Region. In vielen Ländern ist die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) gesetzlich verboten. Diese Gesetze zielen darauf ab,... [mehr]
Olivia hat nicht ganz recht. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auch wenn sie 16 Jahre alt ist, unterliegt sie weiterhin den Bestimm... [mehr]
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JugArbSchG) regelt den Schutz von Jugendlichen in der Arbeitswelt in Deutschland. Es legt fest, welche Arbeitsbedingungen für minderjährige Beschäftigte g... [mehr]
Artikel 8 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schützt das Recht auf Versammlungsfreiheit. Um diesen Artikel sowohl durch den Staat als auch durch die Gesellschaft zu schützen, k... [mehr]
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gelten Personen unter 15 Jahren als Kinder.
Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung (Stalking) sind im deutschen Recht im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) geregelt. Insbesondere § 1 GewSchG befasst sich mit Schutzanordnungen bei... [mehr]
§ 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Hier ist der Wortlaut des Paragraphen: **§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch**... [mehr]