Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung – welcher Paragraph?

Antwort

Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung (Stalking) sind im deutschen Recht im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) geregelt. Insbesondere § 1 GewSchG befasst sich mit Schutzanordnungen bei Gewalt und Nachstellung. Hier ist der Link zum Gesetzestext: [Gewaltschutzgesetz (GewSchG)](https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/__1.html)

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