Olivia ist 16 Jahre alt. Ist sie alt genug, um keinen besonderen Schutz mehr zu benötigen, sodass das JArbSchG nicht mehr für sie zutrifft?

Antwort

Olivia hat nicht ganz recht. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auch wenn sie 16 Jahre alt ist, unterliegt sie weiterhin den Bestimmungen des JArbSchG, die darauf abzielen, ihre Gesundheit und Entwicklung zu schützen. Es gibt bestimmte Regelungen bezüglich Arbeitszeiten, Pausen und Art der Arbeit, die auch für 16-Jährige relevant sind.

Kategorie: Gesetz Tags: Olivia JArbSchG Schutz
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