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Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland besteht aus mehreren Artikeln, die die grundlegenden Rechte und Prinzipien des deutschen Staates festlegen. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Artikel: 1. **Artikel 1**: Schutz der Menschenwürde; die Menschenwürde ist unantastbar und muss von allen staatlichen Gewalten respektiert werden. 2. **Artikel 2**: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 3. **Artikel 3**: Gleichheit vor dem Gesetz; Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Rasse, Sprache, Heimat und Glauben ist verboten. 4. **Artikel 4**: Glaubens- und Gewissensfreiheit; jeder hat das Recht auf freie Religionsausübung. 5. **Artikel 5**: Meinungsfreiheit; jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. 6. **Artikel 6**: Schutz von Ehe und Familie; Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. 7. **Artikel 7**: Schulwesen; das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. 8. **Artikel 8**: Versammlungsfreiheit; das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. 9. **Artikel 9**: Vereinigungsfreiheit; das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen. 10. **Artikel 10**: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis; die Kommunikation ist vor staatlicher Einsicht geschützt. 11. **Artikel 11**: Freizügigkeit; jeder Deutsche hat das Recht, seinen Wohnsitz frei zu wählen. 12. **Artikel 12**: Berufsfreiheit; jeder hat das Recht, seinen Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 13. **Artikel 13**: Unverletzlichkeit der Wohnung; die Wohnung ist unverletzlich. 14. **Artikel 14**: Eigentum und Erbrecht; Eigentum und Erbrecht sind gewährleistet, jedoch unter dem Vorbehalt des Gemeinwohls. 15. **Artikel 15**: Sozialisierung; das Eigentum kann zum Zwecke der Sozialisierung in Gemeineigentum überführt werden. 16. **Artikel 16**: Asylrecht; politisch Verfolgte genießen Asylrecht. 17. **Artikel 17**: Petitionsrecht; jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. 18. **Artikel 18**: Verwirkung von Grundrechten; wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift, kann seine Grundrechte verlieren. 19. **Artikel 19**: Einschränkungen von Grundrechten; Grundrechte können durch Gesetz eingeschränkt werden, jedoch nicht in ihrem Wesensgehalt. 20. **Artikel 20**: Staatsstrukturprinzipien; Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, der auf dem Prinzip der Volkssouveränität beruht. 21. **Artikel 21**: Parteien; die Gründung von Parteien ist frei, sie müssen jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen. 22. **Artikel 22**: Bundesflagge; die Flagge der Bundesrepublik Deutschland ist schwarz-rot-gold. 23. **Artikel 23**: Europäische Integration; Deutschland wirkt an der Entwicklung der Europäischen Union mit. 24. **Artikel 24**: Übertragung von Hoheitsrechten; Deutschland kann Hoheitsrechte an internationale Organisationen übertragen. 25. **Artikel 25**: Völkerrecht; das Völkerrecht ist Bestandteil des deutschen Rechts. 26. **Artikel 26**: Kriegsverbot; Vorbereitung eines Angriffskriegs ist verfassungswidrig. 27. **Artikel 27**: Wirtschaftsordnung; die Wirtschaftsordnung wird durch das Grundgesetz geschützt. 28. **Artikel 28**: Kommunale Selbstverwaltung; die Gemeinden haben das Recht auf Selbstverwaltung. 29. **Artikel 29**: Neugliederung des Bundesgebietes; die Neugliederung des Bundesgebiets kann durch Gesetz erfolgen. 30. **Artikel 30**: Ausübung der Staatsgewalt; die Staatsgewalt wird von den Ländern ausgeübt, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. 31. **Artikel 31**: Vorrang des Bundesrechts; Bundesrecht bricht Landesrecht. 32. **Artikel 32**: Auswärtige Angelegenheiten; der Bund regelt die auswärtigen Angelegenheiten. 33. **Artikel 33**: Zugang zu öffentlichen Ämtern; jeder Deutsche hat das Recht, in den öffentlichen Dienst berufen zu werden. 34. **Artikel 34**: Schadensersatz;
Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bezieht sich das Recht auf ein faires Verfahren und die Unschdsvermutung. Ein praktisches Beispiel könnte ein Strafverfahren sein, in... [mehr]
Artikel 8 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schützt das Recht auf Versammlungsfreiheit. Um diesen Artikel sowohl durch den Staat als auch durch die Gesellschaft zu schützen, k... [mehr]
§ 17 der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) behandelt die Anforderungen an die Überwachung und den Betrieb von Anlagen, die mit wassergefä... [mehr]
Ob der deutsche Staat gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen hat, hängt von den spezifischen Umständen und Maßnahmen ab, die infrage gestellt werden. Artikel 2 des Grundgese... [mehr]
Das Ortsrecht wird in der Regel durch die Gemeindeordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. In Deutschland sind die spezifischen Regelungen zum Ortsrecht in den Gemeindeordnungen der einzel... [mehr]
Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland hat sehr wohl einen Geltungsbereich. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist in Artikel 23 GG festgelegt. Ursprünglich definierte dieser Arti... [mehr]
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat weitreichende Auswirkungen auf das tägliche Leben, den Alltag und die Arbeit der Bürger. Hier sind einige Beispiele: 1. **Grundrechte**: D... [mehr]
Ja, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat einen Geltungsbereich. Dieser ist in Artikel 23 des Grundgesetzes festgelegt. Dort heißt es: "Dieses Grundgesetz gilt zun&au... [mehr]
Das Grundgesetz definiert Deutschland auch als Sozialstaat.
Die Diskussion über die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen ins Grundgesetz bezieht sich auf die Erweiterung des Artikels 3, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Derzeit schützt... [mehr]