Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland hat sehr wohl einen Geltungsbereich. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist in Artikel 23 GG festgelegt. Ursprünglich definierte dieser Arti... [mehr]
Ja, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat einen Geltungsbereich. Dieser ist in Artikel 23 des Grundgesetzes festgelegt. Dort heißt es: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Dieser Artikel wurde jedoch im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 geändert. Der aktuelle Wortlaut des Artikels 23 bezieht sich auf die Europäische Union und die Mitwirkung Deutschlands an der europäischen Integration. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes umfasst heute das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland hat sehr wohl einen Geltungsbereich. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist in Artikel 23 GG festgelegt. Ursprünglich definierte dieser Arti... [mehr]
Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland besteht aus mehreren Artikeln, die die grundlegenden Rechte und Prinzipien des deutschen Staates festlegen. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der... [mehr]
Ob der deutsche Staat gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen hat, hängt von den spezifischen Umständen und Maßnahmen ab, die infrage gestellt werden. Artikel 2 des Grundgese... [mehr]
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat weitreichende Auswirkungen auf das tägliche Leben, den Alltag und die Arbeit der Bürger. Hier sind einige Beispiele: 1. **Grundrechte**: D... [mehr]
Das Grundgesetz definiert Deutschland auch als Sozialstaat.
Die Diskussion über die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen ins Grundgesetz bezieht sich auf die Erweiterung des Artikels 3, der die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Derzeit schützt... [mehr]