Ja, Teilnehmer, die nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) berechtigt wurden, dürfen in der Regel auch an einem Kurs nach § 43 AufenthG teilnehmen. § 44 Abs. 4 regelt... [mehr]
Ja, Teilnehmer, die nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) berechtigt wurden, dürfen in der Regel auch an einem Kurs nach § 43 AufenthG teilnehmen. § 44 Abs. 4 regelt... [mehr]
§ 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen in Deutschland. Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, den Familienangeh... [mehr]
§ 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen in Deutschland. Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, den Angehöri... [mehr]
Um diese Frage präzise zu beantworten, wäre es hilfreich, den Kontext zu kennen, in dem du § 87 des Aufentgesetzes (AufenthG)prichst. § 87 AufenthG regelt die Ausweisung von Ausl&a... [mehr]
§ 87 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt den Datenschutz und die Übermittlung von Informationen über Ausländer. Grundsätzlich dürfen Informationen über den For... [mehr]
Wenn du über den Ehegattennachzug nach Deutschland gekommen bist, erfolgt die Erteilung des Aufenthaltstitels in der Regel gemäß § 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Dieser Pa... [mehr]
§ 19f Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Gruppen von Personen, die in Deutschland leben. Insbesondere bezieht sich... [mehr]
§ 81a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die Erteilung eines Aufenthaltstitels für bestimmte Gruppen von Personen, insbesondere für ausländische Studierende und Forsc... [mehr]