8 Fragen zu Aufenthg

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Fragen und Antworten zum Thema Aufenthg

Dürfen Teilnehmer, die nach §44 Abs. 4 AufenthG berechtigt wurden, auch an einem Kurs nach §43 AufenthG teilnehmen?

Ja, Teilnehmer, die nach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) berechtigt wurden, dürfen in der Regel auch an einem Kurs nach § 43 AufenthG teilnehmen. § 44 Abs. 4 regelt... [mehr]

Was ist der Sinn von § 25 Abs. 5 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen?

§ 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen in Deutschland. Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, den Familienangeh... [mehr]

Was ist der Sinn von § 25 Abs. 5 AufenthG bei Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen?

§ 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen in Deutschland. Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, den Angehöri... [mehr]

Steht dem nicht § 87 AufenthG entgegen?

Um diese Frage präzise zu beantworten, wäre es hilfreich, den Kontext zu kennen, in dem du § 87 des Aufentgesetzes (AufenthG)prichst. § 87 AufenthG regelt die Ausweisung von Ausl&a... [mehr]

Schließt § 87 AufenthG die Übermittlung von Informationen über das Vorbereitungsstudium durch die Hochschule an die Ausländerbehörde aus?

§ 87 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt den Datenschutz und die Übermittlung von Informationen über Ausländer. Grundsätzlich dürfen Informationen über den For... [mehr]

Muss man beim Ehegattennachzug nach Deutschland den Antrag auf §30 AufenthG stellen oder sind auch andere Aufenthaltsarten möglich?

Wenn du über den Ehegattennachzug nach Deutschland gekommen bist, erfolgt die Erteilung des Aufenthaltstitels in der Regel gemäß § 30 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Dieser Pa... [mehr]

Was besagt §19f Abs. 2 Nr. 1 AufenthG?

§ 19f Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Gruppen von Personen, die in Deutschland leben. Insbesondere bezieht sich... [mehr]

Was besagt § 81a Abs. 1 AufenthG?

§ 81a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die Erteilung eines Aufenthaltstitels für bestimmte Gruppen von Personen, insbesondere für ausländische Studierende und Forsc... [mehr]