Ein Arbeitsvertrag kommt durch das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Hier sind einige wichtige Informationen dazu: 1. **Angebot und Annahme**: Der Arbeitgeber macht ein Ang... [mehr]
§ 87 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt den Datenschutz und die Übermittlung von Informationen über Ausländer. Grundsätzlich dürfen Informationen über den Fortgang eines Vorbereitungsstudiums nicht ohne Einwilligung des Betroffenen an die Ausländerbehörde übermittelt werden, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Grundlage oder eine ausdrückliche Zustimmung des Studierenden. Es ist wichtig, die spezifischen Umstände und die jeweiligen Regelungen der Hochschule zu berücksichtigen, da diese möglicherweise eigene Datenschutzrichtlinien haben, die die Übermittlung von Informationen betreffen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen oder sich direkt an die Hochschule oder die zuständige Ausländerbehörde zu wenden.
Ein Arbeitsvertrag kommt durch das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Hier sind einige wichtige Informationen dazu: 1. **Angebot und Annahme**: Der Arbeitgeber macht ein Ang... [mehr]
Die Pflicht, keine betrieblichen Informationen weiterzugeben, wird als "Verschwiegenheitspflicht" oder "Geheimhaltungspflicht" bezeichnet. Diese Verpflichtung kann in Arbeitsvertr&... [mehr]