Was unterscheidet volle und teilweise Erwerbsminderungsrente?

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Die Erwerbsminderungsrente in Deutschland unterscheidet sich in zwei Hauptkategorien: die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente. Hier sind die wesentlichen Unterschiede: 1. **Volle Erwerbsminderungsrente**: - **Definition**: Diese Rente wird gewährt, wenn du aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. - **Höhe der Rente**: Die volle Erwerbsminderungsrente ist höher als die teilweise Erwerbsminderungsrente, da sie den vollständigen Ausfall der Arbeitsfähigkeit kompensieren soll. - **Arbeitszeit**: Du darfst in der Regel nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten, um weiterhin Anspruch auf die volle Rente zu haben. 2. **Teilweise Erwerbsminderungsrente**: - **Definition**: Diese Rente wird gewährt, wenn du aufgrund einer Krankheit oder Behinderung zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kannst. - **Höhe der Rente**: Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist niedriger als die volle Rente, da sie nur den teilweisen Ausfall der Arbeitsfähigkeit kompensiert. - **Arbeitszeit**: Du kannst zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, ohne den Anspruch auf die teilweise Rente zu verlieren. Beide Rentenarten setzen voraus, dass du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hast und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast.

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