Steuervorteil 12/62 bei fondsgebundener Rentenversicherung?

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Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann der steuerliche Vorteil durch die sogenannte "Halbierung" der Erträge in der Auszahlungsphase entstehen. Wenn du die Rentenversicherung mindestens 12 Jahre lang gehalten hast und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt, werden nur 50% der Erträge versteuert. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde. Zusätzlich können auch die eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar sein, was die steuerliche Belastung während der Ansparphase verringert. Es ist jedoch wichtig, die individuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und die persönliche Situation zu berücksichtigen. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann hier sinnvoll sein, um die genauen Vorteile und Möglichkeiten zu klären.

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