Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2025 wurde noch nicht offiziell festgelegt. In der Regel wird sie jährlich von der Bundesregierung angepasst und im Her... [mehr]
Die Frage bezieht sich auf die Sozialversicherungsabrechnung, insbesondere auf die Rentenversicherung. **Bedeutung:** Das Bruttoentgelt ist das Gehalt, das vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt wird. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung ist der Höchstbetrag, bis zu dem das Einkommen eines Arbeitnehmers für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird bei der Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt. **Die Frage bedeutet also:** Wurde das Bruttoentgelt – falls nötig auch auf einzelne Abrechnungszeiträume (z. B. Monate) aufgeteilt – so begrenzt, dass für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge maximal die Beitragsbemessungsgrenze angesetzt wurde? Mit anderen Worten: Wurde sichergestellt, dass für die Rentenversicherung nicht mehr als der maximal beitragspflichtige Betrag (die BBG) als Grundlage genommen wurde, auch wenn das tatsächliche Bruttoentgelt höher war? **Beispiel:** Liegt das monatliche Bruttoentgelt bei 8.000 €, die Beitragsbemessungsgrenze aber bei 7.550 €, dann werden für die Rentenversicherung nur 7.550 € als Grundlage genommen. Die Frage prüft, ob dies korrekt umgesetzt wurde. **Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze findest du z. B. hier:** [Deutsche Rentenversicherung – Beitragsbemessungsgrenzen](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Allgemeines/Beitragsbemessungsgrenzen/beitragsbemessungsgrenzen_node.html)
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2025 wurde noch nicht offiziell festgelegt. In der Regel wird sie jährlich von der Bundesregierung angepasst und im Her... [mehr]