Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung 2025?

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Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2025 wurde noch nicht offiziell festgelegt. In der Regel wird sie jährlich von der Bundesregierung angepasst und im Herbst des Vorjahres veröffentlicht. Für das Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung: - West: 7.550 Euro monatlich (90.600 Euro jährlich) - Ost: 7.450 Euro monatlich (89.400 Euro jährlich) Die Werte für 2025 werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 bekanntgegeben. Aktuelle Informationen findest du beispielsweise auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/ Sobald die neuen Werte veröffentlicht sind, werden sie dort und auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden sein.