Kann das Finanzamt bei der Schenkungssteuer in einem Mischgebiet für ein Bürogebäude den Bodenwert für ein Mehrfamilienhaus ansetzen?

Antwort

Ja, das Finanzamt kann bei der Bewertung von Grundstücken für die Schenkungssteuer den Bodenwert ansetzen, der sich nach der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks richtet. In einem Mischgebiet, in dem sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzung zulässig ist, wird der Bodenwert entsprechend der Nutzung des Grundstücks ermittelt. Wenn das Bürogebäude als solches genutzt wird, sollte der Bodenwert für ein Bürogebäude angesetzt werden. Sollte das Finanzamt jedoch den Bodenwert für ein Mehrfamilienhaus ansetzen, obwohl das Grundstück als Bürogebäude genutzt wird, könnte dies möglicherweise angefochten werden. Es ist ratsam, in solchen Fällen einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, um die genaue Vorgehensweise zu klären.

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