Die Höhe deines Krankenkassenbeitrags hängt davon ab, ob du gesetzlich oder privat versichert bist und wie deine Einkünfte eingestuft werden. Ich gehe im Folgenden von einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus, da dies die häufigste Konstellation ist. **1. Hauptberuflich angestellt (3.500 € brutto/Monat):** Als Angestellter zahlst du den regulären Beitragssatz zur GKV (allgemein 14,6 % plus Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %, also insgesamt etwa 16,3 %), jeweils zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen. **2. Nebengewerbe (2.500 € Gewinn/Monat):** Entscheidend ist, ob dein Nebengewerbe als „hauptberuflich selbstständig“ oder „nebenberuflich selbstständig“ eingestuft wird. - **Nebenberuflich selbstständig:** Wenn dein Angestelltenverhältnis im Vordergrund steht (zeitlich und wirtschaftlich), bleibt dein Status als pflichtversicherter Arbeitnehmer bestehen. - **Hauptberuflich selbstständig:** Wenn das Nebengewerbe zeitlich und wirtschaftlich überwiegt, wirst du als Selbstständiger eingestuft und musst dich freiwillig versichern. **Beitragsberechnung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit:** In der Regel wird das Einkommen aus dem Nebengewerbe nicht beitragspflichtig, solange dein Hauptjob überwiegt. Die GKV prüft dies individuell (z.B. Arbeitszeit, Einkommen, Mitarbeiterzahl). - **Wenn das Nebengewerbe als nebenberuflich gilt:** Du zahlst nur auf dein Angestelltengehalt Beiträge (ca. 570 € Arbeitnehmeranteil, der Arbeitgeber zahlt das gleiche). - **Wenn das Nebengewerbe als hauptberuflich gilt:** Dein gesamtes Einkommen (3.500 € + 2.500 € = 6.000 €) wird zur Beitragsberechnung herangezogen. Dann zahlst du als freiwillig Versicherter ca. 16,3 % auf 6.000 € = ca. 978 € monatlich (zzgl. Pflegeversicherung). **Wichtige Hinweise:** - Die GKV prüft individuell, ob dein Nebengewerbe noch als „nebenberuflich“ gilt. - Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 €/Monat). Für Einkommen darüber werden keine höheren Beiträge fällig. - Zusatzbeiträge und Pflegeversicherung kommen noch hinzu. **Empfehlung:** Wende dich an deine Krankenkasse und schildere deine Situation. Sie prüft, wie dein Nebengewerbe eingestuft wird und wie hoch dein Beitrag genau ist. **Weitere Infos:** - [Gesetzliche Krankenversicherung – Selbstständige und Nebenerwerb (AOK)](https://www.aok.de/pk/leistungen/selbststaendige/) - [Beitragsrechner GKV (TK)](https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/beitraege-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-selbststaendige-2008432) **Fazit:** Solange dein Hauptjob überwiegt, zahlst du nur auf das Angestelltengehalt Beiträge. Wird das Nebengewerbe als hauptberuflich eingestuft, zahlst du auf das Gesamteinkommen. Die genaue Einstufung nimmt deine Krankenkasse vor.