An welchem Tag muss SOKA-BAU bezahlt werden?

Antwort

Die Beiträge zur SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft) müssen grundsätzlich bis spätestens zum 15. des Folgemonats bezahlt werden. Das bedeutet: Für den Monat Juni muss die Zahlung bis zum 15. Juli erfolgen. Fällt der 15. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Weitere Informationen findest du direkt bei [SOKA-BAU](https://www.soka-bau.de/arbeitgeber/beitraege-und-meldungen/beitraege/).

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