Werden gesetzliche Rente und private Rentenzahlungen verschieden besteuert? Wie?

Antwort

Ja, gesetzliche Rente und private Rentenzahlungen werden in Deutschland unterschiedlich besteuert. 1. **Gesetzliche Rente**: - Die Besteuerung der gesetzlichen Rente erfolgt nach dem sogenannten "nachgelagerten Besteuerungsprinzip". Das bedeutet, dass die Rentenbeiträge während der Erwerbsphase steuerfrei sind, die Rentenzahlungen im Ruhestand jedoch besteuert werden. - Der zu versteuernde Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für Neurentner im Jahr 2023 beträgt der steuerpflichtige Anteil 83 %. Dieser Anteil steigt jährlich um 1 % bis zum Jahr 2040, ab dem dann 100 % der Rente steuerpflichtig sind. - Der steuerfreie Teil der Rente bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer konstant. 2. **Private Rentenversicherung**: - Private Rentenversicherungen werden nach dem sogenannten "Ertragsanteil" besteuert. Der Ertragsanteil ist der Teil der Rente, der als Ertrag aus der Kapitalanlage angesehen wird. - Der Ertragsanteil hängt vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn ab. Je älter der Rentenempfänger bei Rentenbeginn ist, desto geringer ist der Ertragsanteil. - Zum Beispiel beträgt der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren 18 % der Rentenzahlung. Dieser Anteil wird dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer entsprechenden Beratungsstelle detailliert über die individuelle steuerliche Situation zu informieren.

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