Welche Beträge werden für die Berechnung des Forderungsverlustes zugrunde gelegt?

Antwort

Für die Berechnung des Forderungsverlustes werden in der Regel folgende Beträge und Faktoren zugrunde gelegt: 1. **Nennwert der Forderung**: Der ursprüngliche Betrag, der dem Schuldner in Rechnung gestellt wurde. 2. **Zahlungen des Schuldners**: Alle Beträge, die der Schuldner bereits auf die Forderung geleistet hat. 3. **Abschreibungen**: Eventuelle Teilabschreibungen, die bereits vorgenommen wurden. 4. **Zinsen und Gebühren**: Aufgelaufene Zinsen und zusätzliche Gebühren, die auf die ursprüngliche Forderung aufgeschlagen wurden. 5. **Sicherheiten**: Der Wert von Sicherheiten, die zur Absicherung der Forderung hinterlegt wurden und die möglicherweise verwertet werden können. 6. **Realisierbarer Wert**: Der geschätzte Betrag, der durch Verwertung der Sicherheiten oder durch Vergleichsvereinbarungen realisiert werden kann. Die genaue Berechnung kann je nach rechtlichen und buchhalterischen Vorgaben variieren. Es ist ratsam, sich an die spezifischen Richtlinien und Standards zu halten, die für das jeweilige Land oder die jeweilige Branche gelten.

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