Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) in Deutschland berechnet sich auf Basis deines durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Der sogenannte Leistungsentgelt ist di... [mehr]
Deine Frage ist etwas unklar. Meinst du mit "alg 1" das Arbeitslosengeld I in Deutschland? Falls ja, die Berechnung erfolgt grundsätzlich so: **Berechnungsgrundlage:** - Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. - Mit mindestens einem Kind im Haushalt erhöht sich der Satz auf 67 %. **Berechnungsschritte:** 1. Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit ermitteln. 2. Monatliches Durchschnittsbrutto berechnen. 3. Daraus das pauschalierte Nettoentgelt bestimmen (es gibt Tabellen der Bundesagentur für Arbeit). 4. Davon 60 % (bzw. 67 % mit Kind) als Arbeitslosengeld I. **Beispiel:** - Durchschnittliches Bruttogehalt: 3.000 € pro Monat - Pauschaliertes Netto (angenommen): 2.000 € - Arbeitslosengeld I ohne Kind: 2.000 € x 60 % = 1.200 € monatlich **Weitere Infos und einen ALG-I-Rechner findest du hier:** [Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeldrechner](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-rechner) Falls du etwas anderes mit "alg 1" meinst, bitte präzisiere deine Frage.
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Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Guthaben auf deinem Girokonto bis zu einem bestimmten Freibetrag vor Pfändungen. Die Berechnung des pfändungsfreien Betrags erfolgt nach... [mehr]