Nein – das Kindergeld für das Kind deines Partners wird normalerweise nicht auf dein Arbeitslosengeld angerechnet, sondern zuerst als Einkommen des Kindes behandelt. Entscheidend ist, ob ih...
Wie berechnet man ALG 1?
Antwort vomDeine Frage ist etwas unklar. Meinst du mit "alg 1" das Arbeitslosengeld I in Deutschland Falls ja, die Berechnung erfolgt grundsätzlich so: **Berechnungsgrundlage:** - Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. - Mit mindestens einem Kind im Haushalt erhöht sich der Satz auf 67 %. **Berechnungsschritte:** 1. Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit ermitteln. 2. Monatliches Durchschnittsbrutto berechnen. 3. Daraus das pauschalierte Nettoentgelt bestimmen (es gibt Tabellen der Bundesagentur für Arbeit). 4. Davon 60 % (bzw. 67 % mit Kind) als Arbeitslosengeld I. **Beispiel:** - Durchschnittliches Bruttogehalt: 3.000 € pro Monat - Pauschaliertes Netto (angenommen): 2.000 € - Arbeitslosengeld I ohne Kind: 2.000 € x 60 % = 1.200 € monatlich **Weitere Infos und einen ALG-I-Rechner findest du hier:** [Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeldrechner](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-rechner) Falls du etwas anderes mit "alg 1" meinst, bitte präzisiere deine Frage.
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