Nein. Auf das Arbeitnehmerbrutto zahlt der Arbeitgeber keine eigene Einkommensteuer; die Lohnsteuer wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und nur ans Finanzamt abgeführt. Entscheiden...
Wie ist die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung?
Antwort vomDie Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung werden in der Regel zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 % des Bruttoeinkommens. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jeweils 9,3 % des Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung einzahlen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).
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