Wie ist die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung?

Antwort vom

Die Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung werden in der Regel zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 % des Bruttoeinkommens. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jeweils 9,3 % des Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung einzahlen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).

Verwandte Fragen

Zahlt ein Arbeitgeber Einkommensteuer auf das Arbeitnehmerbrutto?

Nein. Auf das Arbeitnehmerbrutto zahlt der Arbeitgeber keine eigene Einkommensteuer; die Lohnsteuer wird vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und nur ans Finanzamt abgeführt. Entscheiden...

Sind private Zuzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung voll steuerlich absetzbar?

Ja – privat gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar, aber nicht unbegrenzt: Voll abziehbar sind sie nur innerhalb des gese...