Wie ist die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung?

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Die Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung werden in der Regel zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 % des Bruttoeinkommens. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jeweils 9,3 % des Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung einzahlen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).

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