Wie ist die Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung?

Antwort

Die Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung werden in der Regel zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 % des Bruttoeinkommens. Das bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jeweils 9,3 % des Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung einzahlen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was sind die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme dienen. Dazu gehören die Rentenversiche... [mehr]

Welche Beiträge zählen zu Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die du steuerlich absetzen kannst. Dazu zählen unter anderem: 1. **Vorsorgeaufwendungen**: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu privaten... [mehr]

Wie kann die Zahlung in die Rentenversicherung zum Ausgleich einer Rentenminderung steuerlich geltend gemacht werden?

Die Zahlung in die Rentenversicherung zum Ausgleich einer Rentenminderung kann steuerlich geltend gemacht werden, indem sie als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung angegeben wird. Hier... [mehr]

Ermitteln Sie die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge von 1920 Euro bei 9,3 %.

Um die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu berechnen, multiplizierst du den Gesamtbetrag von 1920 Euro mit dem Prozentsatz von 9,3 %. Die Berechnung sieht folgenderma&szl... [mehr]