Ja – grundsätzlich müssen auch ETFs, die fürs Alter angespart wurden, vor dem Bezug von Bürgergeld verwertet (also i. d. R. verkauft) werden, **soweit sie als verwertbares Ve...
Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein System, bei dem der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Altersvorsorge aufbaut, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht. Diese Form der Altersvorsorge wird oft als Teil des Gesamtvergütungspak angeboten und kann verschiedene Modelle umfassen, wie zum Beispiel: 1. **Direktversicherung**: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung ab, die im Alter oder im Todesfall des Mitarbeiters eine Leistung auszahlt. 2. **Pensionskasse**: Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwaltet und im Alter eine Rente auszahlt. 3. **Pensionsfonds**: Eine Form der Altersvorsorge, die in verschiedene Anlageformen investiert und eine flexible Auszahlung im Alter ermöglicht. 4. **Unterstützungskasse**: Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die vom Arbeitgeber finanziert wird und im Alter oder bei bestimmten Ereignissen Leistungen erbringt. Die arbeitgeberfinanzierte bAV bietet Vorteile wie steuerliche Vergünstigungen und eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter. Sie kann auch zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung beitragen.
Ja – grundsätzlich müssen auch ETFs, die fürs Alter angespart wurden, vor dem Bezug von Bürgergeld verwertet (also i. d. R. verkauft) werden, **soweit sie als verwertbares Ve...
Die Haushaltsersparnis in Bezug auf die Rente bezeichnet den Betrag, den Rentnerinnen und Rentner im Ruhestand im Vergleich zu ihrem Erwerbsleben weniger für bestimmte Ausgaben benötigen. Ge...