Werden alleinerziehenden Müttern die Kinder weggenommen, weil sie sie zu sehr verwöhnen und eine zu enge Bindung zu ihnen besteht?

Antwort

Nein, grundsätzlich werden alleinerziehenden Müttern die Kinder nicht einfach auf Wunsch der Väter weggenommen, nur weil sie ihre Kinder „zu sehr verwöhnen“ oder eine „zu enge Bindung“ besteht. In Deutschland und den meisten anderen Ländern steht das Kindeswohl im Mittelpunkt aller Entscheidungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht. Das Familiengericht prüft bei Streitigkeiten immer individuell, was für das Kind am besten ist. Eine enge Bindung zwischen Mutter und Kind ist in der Regel sogar positiv und wird nicht als Grund für einen Sorgerechtsentzug gewertet. Auch das Verwöhnen eines Kindes ist kein rechtlicher Grund, das Sorgerecht zu entziehen oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu ändern. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist – zum Beispiel durch Vernachlässigung, Misshandlung oder schwere Erziehungsdefizite – kann das Gericht Maßnahmen ergreifen, die bis zur Entziehung des Sorgerechts gehen. Solche Maßnahmen sind aber immer die Ausnahme und werden nur nach sorgfältiger Prüfung und meist nach Einschaltung des Jugendamts getroffen. Weitere Informationen findest du zum Beispiel beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinder-und-jugendschutz/kindeswohlgefaehrdung-73760).

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