Nein, grundsätzlich werden alleinerziehenden Müttern die Kinder nicht einfach auf Wunsch der Väter weggenommen, nur weil sie ihre Kinder „zu sehr verwöhnen“ oder eine &... [mehr]
Nein, grundsätzlich werden alleinerziehenden Müttern in Deutschland nicht die Kinder weggenommen, nur weil sie ihre Kinder zwei Jahre stillen oder diese lange im Elternbett schlafen lassen. Weder das Langzeitstillen noch das sogenannte „Familienbett“ sind per se Gründe für einen Entzug des Sorgerechts oder für eine Inobhutnahme durch das Jugendamt. Das Stillen bis zum zweiten Lebensjahr oder darüber hinaus wird sogar von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Auch das Schlafen im Elternbett ist in vielen Kulturen und Familien üblich und wird von Fachleuten nicht grundsätzlich als schädlich angesehen, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist. Das Familiengericht oder das Jugendamt greifen nur dann ein, wenn das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist. Eine Kindeswohlgefährdung liegt beispielsweise bei Vernachlässigung, Misshandlung oder schwerwiegenden Erziehungsdefiziten vor. Allein die genannten Erziehungsentscheidungen (Langzeitstillen, Familienbett) erfüllen diese Kriterien nicht. Väter können zwar beim Familiengericht Anträge stellen, etwa auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Sorgerecht, aber sie müssen konkrete und schwerwiegende Gründe vorbringen, warum das Kindeswohl gefährdet sein soll. Die Gerichte prüfen solche Vorwürfe sehr sorgfältig und orientieren sich am Wohl des Kindes. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/) oder bei [Eltern.de](https://www.eltern.de/). Zusammengefasst: Stillen bis zwei Jahre und das Schlafen im Elternbett sind keine Gründe, Kindern die Mutter zu entziehen.
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