Braucht man beim gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmung des anderen Elternteils, um den Nebenwohnsitz des Kindes anzumelden?

Antwort

Ja, beim gemeinsamen Sorgerecht benötigt man in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils, um den Nebenwohnsitz des Kindes anzumelden. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes gemeinsam treffen müssen. Dazu gehört auch die Anmeldung des Wohnsitzes. Es ist ratsam, sich im Vorfeld abzusprechen und die Zustimmung schriftlich festzuhalten, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Welche Rechte haben Eltern?

Eltern haben eine Vielzahl von Rechten, die in verschiedenen Gesetzen und internationalen Abkommen verankert sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören: 1. **Sorgerecht**: Eltern haben das Recht,... [mehr]