Was kann ein Vater tun, wenn die Mutter ohne sein Wissen mit dem Kind zum Arzt geht?

Antwort

Wenn die Mutter ohne das Wissen des Vaters mit dem gemeinsamen Kind zum Arzt geht, kommt es zunächst darauf an, wie das Sorgerecht geregelt ist: **1. Gemeinsames Sorgerecht:** Bei gemeinsamem Sorgerecht haben beide Elternteile grundsätzlich das Recht, über medizinische Belange des Kindes informiert zu werden und mitzuentscheiden. Allerdings dürfen alltägliche Angelegenheiten (dazu zählen in der Regel normale Arztbesuche) von dem Elternteil allein entschieden werden, bei dem sich das Kind gerade aufhält (§ 1687 BGB). Nur bei schwerwiegenden medizinischen Eingriffen oder Entscheidungen, die nicht alltäglich sind, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. **2. Alleiniges Sorgerecht der Mutter:** Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, kann sie grundsätzlich allein über Arztbesuche und medizinische Maßnahmen entscheiden. **Was kann der Vater tun?** - **Gespräch suchen:** Zunächst sollte das Gespräch mit der Mutter gesucht werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und künftige Absprachen zu treffen. - **Information beim Arzt einholen:** Bei gemeinsamem Sorgerecht kann der Vater den behandelnden Arzt um Auskunft bitten. Ärzte sind verpflichtet, beide Sorgeberechtigte zu informieren, sofern keine gegenteilige Anweisung oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt. - **Umgangsrecht nutzen:** Im Rahmen des Umgangsrechts kann der Vater das Kind selbst zum Arzt bringen oder sich über den Gesundheitszustand informieren. - **Familiengericht einschalten:** Wenn die Mutter wiederholt und ohne triftigen Grund den Vater ausschließt oder wichtige medizinische Entscheidungen allein trifft, kann das Familiengericht angerufen werden, um das Sorgerecht oder das Umgangsrecht zu regeln. **Wichtig:** Bei akuten Notfällen oder Routineuntersuchungen ist es rechtlich meist unproblematisch, wenn ein Elternteil allein handelt. Problematisch wird es erst bei schwerwiegenden medizinischen Eingriffen oder wenn der andere Elternteil systematisch ausgeschlossen wird. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Justiz – Sorgerecht](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-partnerschaft/kinder-und-eltern/sorgerecht/sorgerecht_node.html) - [Deutsches Familienrecht – Arztbesuch bei gemeinsamem Sorgerecht](https://www.familienrecht.net/gemeinsames-sorgerecht/) Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung durch das Jugendamt oder einen Fachanwalt für Familienrecht.

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