Die Regelungen zur Befüllung von Heizöllagern sind in Deutschland hauptsächlich in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu finden. Insbesondere die TRGS 510 behandelt die Lagerung von Flüssigkeiten und gibt Hinweise zur sicheren Befüllung und Handhabung. Es ist ratsam, auch die jeweiligen Landesgesetze und -verordnungen zu beachten, da diese zusätzliche Anforderungen enthalten können.