Es gibt mehrere Fälle, in denen Unternehmen wegen unzureichender Datenschutzmaßnahmen im Home Office verurteilt oder mit Bußgeldern belegt wurden. Ein häufiges Problem war die un... [mehr]
Um der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden, sollten Unternehmen die folgenden fünf Themenbereiche erstellen bzw. aktualisieren: 1. **Datenschutzerklärung**: Eine umfassende Datenschutzerklärung, die klar und verständlich darlegt, welche personenbezogenen Daten gesammelt werden, zu welchem Zweck, wie sie verarbeitet werden und welche Rechte die betroffenen Personen haben. 2. **Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten**: Ein detailliertes Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, das beschreibt, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, wer dafür verantwortlich ist und wie lange die Daten gespeichert werden. 3. **Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)**: Für Verarbeitungsvorgänge, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt und dokumentiert werden. 4. **Einwilligungsmanagement**: Systeme und Prozesse zur Einholung, Verwaltung und Dokumentation der Einwilligungen der betroffenen Personen zur Datenverarbeitung, einschließlich der Möglichkeit, Einwilligungen zu widerrufen. 5. **Datenschutzrichtlinien und -verfahren**: Interne Richtlinien und Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der DSGVO, einschließlich Schulungen für Mitarbeiter, Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen. Diese Maßnahmen helfen Unternehmen, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Weitere Informationen zur DSGVO findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [DSGVO-Website](https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_de).
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Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf die Auftragsver und legt fest, welche Anforderungen an die Verträge zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter g... [mehr]
Miro hat Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Dazu gehören: 1. **Datenverarbeitung**: Miro informiert die Nu... [mehr]
Ein Kooperationsverfahren im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden der EU, insbesondere wenn es um grenz&uum... [mehr]
In Deutschland ist die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutzfragen in der Regel die Landesdatenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Für spezifische Anliegen oder B... [mehr]
Ein Datenschutzbeauftragter muss in einem Unternehmen ernannt werden, um sicherzustellen, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Dies ist besonders wichtig, da Unternehmen personenbezoge... [mehr]
Wenn fremde Menschen ohne Zustimmung in ein Unternehmen eintreten, können verschiedene- und Sicherheitsaspekte betroffen sein. Grundsätzlich gilt: 1. **Zutrittskontrolle**: Unternehmen soll... [mehr]
Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben bet Personen verschiedene Rechte gegenüber den datennenden Unternehmen. Diese Rechte umfassen: 1. **Recht auf Auskunft**: Betroffene haben das Recht... [mehr]
Datenschutzschulungen sind entscheidend für Unternehmen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für den Umgang mit sensiblen Daten zu schärfen. Sie helfen, rechtliche Vorgaben einzuhalten u... [mehr]
Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff "Verarbeitung" auf jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vo... [mehr]