Für die Bereiche Elektrofachkraft und Verantwortliche Elektrofachkraft gibt es verschiedene anerkannte Ausbildungen und Prüfungen. Hier sind die gängigen: ### Elektrofachkraft 1. **Aus... [mehr]
Wenn ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht besteht, kann sich das Ausbildungsverhältnis unter bestimmten Bedingungen verlängern. Gemäß § 21 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um ein Jahr. Das bedeutet, dass der Auszubildende das Recht hat, die Verlängerung zu beantragen, um sich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten und diese abzulegen. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vom Auszubildenden eingefordert werden. Weitere Informationen zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) findest du hier: [BBiG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html).
Für die Bereiche Elektrofachkraft und Verantwortliche Elektrofachkraft gibt es verschiedene anerkannte Ausbildungen und Prüfungen. Hier sind die gängigen: ### Elektrofachkraft 1. **Aus... [mehr]
Die Prüfungsfristen für die Abschlussprüfungen in der Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und den jeweiligen Prüfungsordnungen der Industrie- und Handelskammern (IHK) ge... [mehr]
Die AEVO-Prüfung (Ausbildereignungsverordnung) für die Kauffrau für Büromanagement umfasst verschiedene Themenbereiche. Die wichtigsten Themen sind: 1. **Ausbildungsvoraussetzunge... [mehr]
Besprecht ihr mit den Auszubildenden im theoretischen Teil, wie man sich in der praktischen Prüfung verhält?