Wie lange verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bei nicht bestandener Prüfung?

Antwort

Wenn ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht besteht, kann sich das Ausbildungsverhältnis unter bestimmten Bedingungen verlängern. Gemäß § 21 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, jedoch höchstens um ein Jahr. Das bedeutet, dass der Auszubildende das Recht hat, die Verlängerung zu beantragen, um sich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten und diese abzulegen. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vom Auszubildenden eingefordert werden. Weitere Informationen zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) findest du hier: [BBiG](https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html).

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