Was ist ein Sicherheitsbeauftragter im Sinne der Berufsgenossenschaft und welche Aufgaben hat er?

Antwort

Ein Sicherheitsbeauftragter im Sinne der Berufsgenossenschaft ist ein Mitarbeiter, der vom Arbeitgeber ernannt wird, um bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu unterstützen. Er hat keine Weisungsbefugnis, sondern fungiert als Berater und Unterstützer. Zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehören: 1. **Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung**: Er hilft dabei, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. 2. **Beratung der Kollegen**: Er informiert und berät die Kollegen über sicherheitsrelevante Themen und Maßnahmen. 3. **Meldung von Mängeln**: Er meldet sicherheitsrelevante Mängel und Gefahren an den Arbeitgeber oder die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. 4. **Förderung des Sicherheitsbewusstseins**: Er trägt dazu bei, das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter zu stärken. 5. **Teilnahme an Schulungen**: Er nimmt an Schulungen und Fortbildungen teil, um sein Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Berufsgenossenschaften, z.B. bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): [DGUV](https://www.dguv.de).

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