Ab wann gilt ein Arbeitsplatz als Bildschirmarbeitsplatz?

Antwort

Ein Bildschirmarbeitsplatz wird in der Regel dann als solcher eingestuft, wenn die Beschäftigten regelmäßig mehr als 4 Stunden pro Tag an einem Computer oder einem anderen Bildschirmgerät arbeiten. Diese Einstufung kann jedoch je nach nationalen Vorschriften und Richtlinien variieren. In Deutschland beispielsweise gelten die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), die solche Arbeitsplätze definiert und entsprechende Anforderungen an Ergonomie und Gesundheitsschutz stellt.

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