Stehen dem Arbeitnehmer in der Probezeit Urlaub zu?

Antwort

Ja, auch während der Probezeit stehen dem Arbeitnehmer Urlaubstage zu. In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dass der Urlaubsanspruch bereits ab dem ersten Monat des Arbeitsverhältnisses entsteht. Der volle Urlaubsanspruch wird jedoch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit erworben. Während der Probezeit erwirbt der Arbeitnehmer anteilig Urlaubstage, die er in der Regel nach Absprache mit dem Arbeitgeber nehmen kann.

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