Für welche Mitarbeiter gelten die Pausenzeiten in einer Betriebsvereinbarung?

Antwort

Die in einer Betriebsvereinbarung geregelten Pausenzeiten gelten in der Regel für alle Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung fallen. Dies sind meist die, die im betreffenden Betrieb oder in der betreffenden Abteilung beschäftigt sind. Es ist wichtig, die spezifischen Formulierungen der Betriebsvereinbarung zu prüfen, da es Ausnahmen oder besondere Regelungen für bestimmte Gruppen von Mitarbeitern geben kann, wie z.B. für Auszubildende oder Teilzeitkräfte.

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