Gilt das Kündigungsschutzgesetz bei zehn Vollzeitmitarbeitern und einem Auszubildenden?

Antwort

Ja, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist in diesem Fall anwendbar. Das KSchG gilt für Betriebe, die in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Auszubildende werden bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl nicht mitgezählt. Da in deinem Fall zehn Vollzeitmitarbeiter im Betrieb arbeiten, greift das Kündigungsschutzgesetz.

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