Kann eine GmbH & Co KG Minijobber anstellen?

Antwort

Ja, eine GmbH & Co. KG kann einen Minijobber anstellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Minijobs gelten unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Es müssen jedoch die entsprechenden Vorschriften zur Anmeldung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen beachtet werden. Minijobber dürfen in der Regel nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen und sind von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen befreit, müssen jedoch in der Rentenversicherung angemeldet werden, es sei denn, sie entscheiden sich gegen die Rentenversicherungspflicht.

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