Ja, als Werkstudent kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob (450-Euro-Job bzw. seit 2022 520-Euro-Job) annehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Arbei... [mehr]
Ja, eine GmbH & Co. KG kann einen Minijobber anstellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Minijobs gelten unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Es müssen jedoch die entsprechenden Vorschriften zur Anmeldung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen beachtet werden. Minijobber dürfen in der Regel nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen und sind von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen befreit, müssen jedoch in der Rentenversicherung angemeldet werden, es sei denn, sie entscheiden sich gegen die Rentenversicherungspflicht.
Ja, als Werkstudent kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob (450-Euro-Job bzw. seit 2022 520-Euro-Job) annehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Arbei... [mehr]
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens v... [mehr]
Eine Kündigung eines Minijobbers ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden: 1. **Kündigungsschutzgesetz (KSchG):** Das... [mehr]
Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine pauschale Vergütung von 200 EUR im Rahmen eines Minijobs zu erhalten, auch wenn du keine weiteren Tätigkeiten bei der Firma ausübst. Ein... [mehr]
Die Kündigungsfrist für unbefrist Arbeitsverhältnisse ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist fü... [mehr]
Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Ja, du kannst während der Probezeit deinen Minijob kündigen, ohne dass dies zu Sanktionen beim Arbeitslosengeld II führt. Es ist jedoch wichtig, dass du die Kündigung ordnungsgem&a... [mehr]
Ja, Minijobs können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und einen Minijob hast, wird der Verdienst aus diesem Minijob in der Regel auf das Arbeitslose... [mehr]