Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
In Deutschland dürfen Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit grundsätzlich von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Qualifikation verfügen. Das können zum Beispiel sein: - **Fachkräfte für Arbeitssicherheit** (nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) - **Sicherheitsingenieure** - **Betriebsärzte** - **Externe Dienstleister** mit entsprechender Qualifikation - **Unterwiesene und geschulte Führungskräfte** (z. B. Meister, Vorarbeiter), sofern sie selbst ausreichend qualifiziert sind Die Qualifikation ergibt sich meist aus einer entsprechenden Ausbildung, Weiterbildung oder Berufserfahrung im Bereich Arbeitsschutz. Die Verantwortung für die Durchführung und Dokumentation der Unterweisung liegt beim Arbeitgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG). Er kann die Durchführung aber an qualifizierte Personen delegieren. Wichtig ist, dass die vermittelten Inhalte aktuell, verständlich und auf die jeweiligen Gefährdungen im Betrieb abgestimmt sind. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)](https://www.dguv.de/) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)](https://www.bmas.de/DE/themen/arbeitsschutz/arbeitsschutz.html).
Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
Um die Beratungskompetenz der einzelnen Personalratsmitglieder bei den häufigsten Fragen in der Personalratsarbeit zu erhöhen, bieten sich folgende Wege an: 1. **Regelmäßige Schu... [mehr]
Arbeitssicherheit bezieht sich auf die Maßnahmen und Vorschriften, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören d... [mehr]