In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zusammen mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.1 „Sanitärräume“) die Anforderun... [mehr]
Die Berechnung der jährlichen Einsatzzeit (Stundenanzahl) für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in einem Unternehmen richtet sich in Deutschland nach der **DGUV Vorschrift 2** (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Vorschrift 2: „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“). **Grundsätzliches Vorgehen:** 1. **Ermittlung der Betreuungsgruppe:** Unternehmen werden je nach Gefährdungspotenzial in drei Betreuungsgruppen eingeteilt (Gruppe I, II, III). 2. **Ermittlung der Einsatzzeit pro Mitarbeiter:** Für die Grundbetreuung ist je nach Gruppe eine bestimmte Einsatzzeit pro Mitarbeiter und Jahr festgelegt: - **Gruppe I (hohes Gefährdungspotenzial):** 2,5 Stunden pro Mitarbeiter/Jahr - **Gruppe II (mittleres Gefährdungspotenzial):** 1,5 Stunden pro Mitarbeiter/Jahr - **Gruppe III (geringes Gefährdungspotenzial):** 0,5 Stunden pro Mitarbeiter/Jahr (Die genauen Werte können je nach Bundesland und Unfallversicherungsträger leicht variieren. Die aktuellen Werte findest du in der [DGUV Vorschrift 2](https://www.dguv.de/medien/fb-orga/de/downloads/dguv_vorschrift_2.pdf).) 3. **Berechnung der Gesamtstunden:** **Formel:** _Anzahl der Beschäftigten_ × _Einsatzzeit pro Mitarbeiter und Jahr_ = _Gesamteinsatzzeit pro Jahr_ Beispiel: 50 Beschäftigte, Gruppe II (1,5 Std./Mitarbeiter/Jahr): 50 × 1,5 = **75 Stunden pro Jahr** 4. **Zusätzliche anlassbezogene Betreuung:** Neben der Grundbetreuung kann es anlassbezogene Einsätze geben (z. B. bei besonderen Projekten, Änderungen im Betrieb). Diese werden zusätzlich zur Grundbetreuung berechnet. **Wichtige Hinweise:** - Die Einsatzzeit teilt sich auf Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt auf. - Die genaue Aufteilung und Berechnung kann je nach Unfallversicherungsträger und Branche variieren. - Für Kleinbetriebe gelten oft Sonderregelungen. **Weitere Informationen:** - [DGUV Vorschrift 2 – PDF](https://www.dguv.de/medien/fb-orga/de/downloads/dguv_vorschrift_2.pdf) - [DGUV: Informationen zur Einsatzzeit](https://www.dguv.de/de/praevention/themen-von-a-z/fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit/index.jsp) **Fazit:** Die Stundenanzahl für die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Jahr berechnest du, indem du die Anzahl der Beschäftigten mit der für deine Betreuungsgruppe festgelegten Einsatzzeit pro Mitarbeiter und Jahr multiplizierst.
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Ob eine Einweisung befolgt werden muss, hängt vom Kontext ab: **Arbeitsrecht:** Im Arbeitsverhältnis bist du grundsätzlich verpflichtet, den Anweisungen deines Arbeitgebers Folge zu... [mehr]
Eine Überlastungsanzeige ist eine formale Mitteilung eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, in der darauf hingewiesen wird, dass die übertragenen Aufgaben oder die Arbeitsbelastung nicht me... [mehr]
Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
In Deutschland dürfen Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit grundsätzlich von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Qualifikatio... [mehr]