Ab wie vielen Mitarbeitern sind getrennte Toiletten für Männer und Frauen vorgeschrieben?

Antwort

In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zusammen mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.1 „Sanitärräume“) die Anforderungen an sanitäre Einrichtungen am Arbeitsplatz. Laut ASR A4.1 gilt: - **Ab 10 Beschäftigten** müssen getrennte Toilettenräume für Männer und Frauen bereitgestellt werden, **sofern nicht sichergestellt ist, dass eine zeitlich getrennte Nutzung möglich ist** (z. B. bei Schichtbetrieb mit ausschließlich männlichen oder weiblichen Beschäftigten). - **Unter 10 Beschäftigten** reicht in der Regel eine gemeinsame Toilette aus, sofern eine abschließbare Kabine vorhanden ist. Weitere Informationen findest du direkt in der [ASR A4.1](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-1.pdf?__blob=publicationFile&v=7) und bei der [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A4-1.html). **Zusammengefasst:** Getrennte Toiletten für Männer und Frauen sind ab 10 Beschäftigten vorgeschrieben, sofern eine zeitlich getrennte Nutzung nicht möglich ist.

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