In Deutschland dürfen Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit grundsätzlich von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Qualifikatio... [mehr]
Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bedeutet: - **Fachkräfte für Arbeitssicherheit** (Sicherheitsfachkräfte, Sifa) - **Betriebsärzte** - **Sicherheitsbeauftragte** (unter bestimmten Voraussetzungen) - **Externe Dienstleister** mit entsprechender Qualifikation - **Vorgesetzte**, sofern sie entsprechend geschult und fachkundig sind Die Fachkunde ergibt sich in der Regel aus einer entsprechenden Ausbildung, Qualifikation oder Erfahrung im Bereich Arbeitsschutz. Die genauen Anforderungen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der DGUV Vorschrift 1 sowie in weiteren berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt. Wichtig ist, dass die vermittelten Inhalte aktuell, korrekt und auf den jeweiligen Arbeitsplatz bezogen sind. Die Verantwortung für die Durchführung und Qualität der Unterweisung liegt beim Arbeitgeber. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)](https://www.dguv.de/) oder beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)](https://www.bmas.de/DE/themen/arbeitsschutz-und-arbeitssicherheit/arbeitsschutz-und-arbeitssicherheit.html).
In Deutschland dürfen Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit grundsätzlich von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Qualifikatio... [mehr]
Um die Beratungskompetenz der einzelnen Personalratsmitglieder bei den häufigsten Fragen in der Personalratsarbeit zu erhöhen, bieten sich folgende Wege an: 1. **Regelmäßige Schu... [mehr]
Arbeitssicherheit bezieht sich auf die Maßnahmen und Vorschriften, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören d... [mehr]