Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
Um die Beratungskompetenz der einzelnen Personalratsmitglieder bei den häufigsten Fragen in der Personalratsarbeit zu erhöhen, bieten sich folgende Wege an: 1. **Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen:** Durchführung gezielter Seminare zu arbeitsrechtlichen Grundlagen, Mitbestimmungsrechten, Datenschutz, Tarifrecht und weiteren relevanten Themen. Externe und interne Experten können praxisnahe Inhalte vermitteln. 2. **Erfahrungsaustausch und Fallbesprechungen:** Einrichtung von regelmäßigen Treffen, in denen Mitglieder konkrete Fälle und Erfahrungen austauschen. So können Best Practices identifiziert und Unsicherheiten gemeinsam geklärt werden. 3. **Erstellung von FAQ- und Wissensdatenbanken:** Aufbau einer internen, leicht zugänglichen Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten, inklusive rechtlicher Grundlagen und Handlungsempfehlungen. 4. **Mentoring-Programme:** Erfahrene Personalratsmitglieder begleiten neue Kolleginnen und Kollegen, um Wissen und Beratungskompetenz gezielt weiterzugeben. 5. **Simulation von Beratungsgesprächen:** Rollenspiele und Simulationen typischer Beratungssituationen helfen, Sicherheit im Umgang mit Ratsuchenden zu gewinnen und die Gesprächsführung zu verbessern. 6. **Nutzung externer Beratungsangebote:** Kooperation mit Fachanwälten, Gewerkschaften oder spezialisierten Beratungsstellen, um bei komplexen Fragen schnell und kompetent Unterstützung zu erhalten. 7. **Feedback-Kultur etablieren:** Nach Beratungen gezielt Feedback einholen, um die eigene Beratungskompetenz kontinuierlich zu reflektieren und zu verbessern. 8. **Aktuelle Informationen bereitstellen:** Laufende Information über Gesetzesänderungen, Urteile und relevante Entwicklungen durch Newsletter, Intranet oder regelmäßige Updates. Diese Maßnahmen können einzeln oder kombiniert dazu beitragen, die Beratungskompetenz im Personalrat nachhaltig zu stärken.
Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
In Deutschland dürfen Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit grundsätzlich von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Qualifikatio... [mehr]