Neben dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers entstehen für den Arbeitgeber in Deutschland weitere Kosten. Die wichtigsten zusätzlichen Kosten sind: 1. **Arbeitgeberanteil zur Sozialversicheru... [mehr]
Der Arbeitgeber darf dem Integrationsamt bestimmte Unterlagen schicken, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen stehen. Dazu gehören in der Regel: 1. **Antrag auf Zustimmung zur Kündigung**: Wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einem schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Mitarbeiter zu kündigen, muss er die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Hierzu sind entsprechende Antragsunterlagen erforderlich. 2. **Stellungnahme des Arbeitnehmers**: Der Arbeitgeber muss dem Integrationsamt die Stellungnahme des betroffenen Mitarbeiters zur beabsichtigten Kündigung vorlegen. 3. **Ärztliche Gutachten**: Falls vorhanden, können ärztliche Gutachten oder Stellungnahmen, die die Behinderung und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit betreffen, eingereicht werden. 4. **Betriebsärztliche Stellungnahmen**: Falls der Betriebsarzt eine Stellungnahme zur Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters abgegeben hat, kann diese ebenfalls eingereicht werden. 5. **Betriebsratsanhörung**: Falls ein Betriebsrat existiert, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung angehört wurde. 6. **Arbeitsvertrag und Personalakte**: Relevante Teile des Arbeitsvertrags und der Personalakte, die für die Entscheidung des Integrationsamtes von Bedeutung sind, können ebenfalls eingereicht werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet und nur die notwendigen und relevanten Informationen weitergibt. Weitere Informationen und spezifische Anforderungen können beim zuständigen Integrationsamt erfragt werden.
Neben dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers entstehen für den Arbeitgeber in Deutschland weitere Kosten. Die wichtigsten zusätzlichen Kosten sind: 1. **Arbeitgeberanteil zur Sozialversicheru... [mehr]
Wenn eine Reha-Maßnahme geplant ist, solltest du folgende Schritte bei deinem Arbeitgeber beachten: 1. **Frühzeitige Information:** Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie mögl... [mehr]
Ja, auch privat versicherte Rentner haben grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung, wenn sie eine Beschäftigung ausüben, die der Ver... [mehr]
Ein Arbeitgeber kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um eine Überforderung der Arbeitnehmer zu verhindern: 1. **Klare Aufgabenverteilung:** Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollten eind... [mehr]
Es wäre sinnvoll, eine formelle E-Mail oder einen Brief an deinen Arbeitgeber zu verfassen. Hier ist ein Vorschlag, wie du das formulieren könntest: --- Betreff: Terminvereinbarung Sehr g... [mehr]
Die Anzahl der Aktien, die du von deinem Arbeitgeber besitzen musst, um unkündbar zu sein, hängt von den spezifischen Regelungen deines Unternehmens und den geltenden Gesetzen ab. In vielen... [mehr]
Ja, du kannst deinem Arbeitgeber eine Abfindung vorschlagen, wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen deinen Job nicht mehr richtig ausüben kannst. Es ist jedoch wichtig, dass du zu... [mehr]
Von deinem Arbeitgeber kannst du verschiedene Dinge erwarten, die zu deiner Zufriedenheit im Job beitragen können: 1. **Faire Vergütung**: Eine angemessene Bezahlung, die deinen Fähigk... [mehr]
In Deutschland gibt es mehrere rechtliche Anforderungen und Regelungen, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit Remote Work beachten müssen. Dazu gehören: 1. **Arbeitsrechtliche Regelungen**: D... [mehr]
In Deutschland bist du nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber den Grund für deine Kündigung mitzuteilen. Es ist jedoch oft ratsam, dies zu tun, um ein gutes Verhältnis aufrechtzuerhalte... [mehr]