Krankmeldung nach Arbeitsschutzgesetz?

Antwort

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland regelt die Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Regelungen zur Krankmeldung sind jedoch nicht direkt im Arbeitsschutzgesetz, sondern im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Gemäß § 5 EntgFG ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch früher verlangen. Weitere Informationen zum Entgeltfortzahlungsgesetz findest du hier: [Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)](https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/) Für detaillierte Informationen zum Arbeitsschutzgesetz kannst du hier nachlesen: [Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)](https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/)

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