Muss der Beschäftigte bei Arbeit im Freien auf eigene Kosten Schutzkleidung beschaffen?

Antwort

Nein, in der Regel ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, geeignete Schutzkleidung für seine Beschäftigten bereitzustellen, insbesondere wenn diese im Freien arbeiten und besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei derutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) geregelt. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Schutzkleidung den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht und den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

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