Ob ein Arbeitgeber durch den Einsatz von 40 sogenannten „500-Euro-Kräften“ (gemeint sind vermutlich Minijobber mit einem monatlichen Verdienst bis 538 €, Stand 2024) gegenüb... [mehr]
Nein, in der Regel ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, geeignete Schutzkleidung für seine Beschäftigten bereitzustellen, insbesondere wenn diese im Freien arbeiten und besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei derutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) geregelt. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Schutzkleidung den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht und den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Ob ein Arbeitgeber durch den Einsatz von 40 sogenannten „500-Euro-Kräften“ (gemeint sind vermutlich Minijobber mit einem monatlichen Verdienst bis 538 €, Stand 2024) gegenüb... [mehr]
Eine Überlastungsanzeige ist eine formale Mitteilung eines Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, in der darauf hingewiesen wird, dass die übertragenen Aufgaben oder die Arbeitsbelastung nicht me... [mehr]
Bei einem Betriebsausflug mit Schulung ist die Abrechnung von Kosten wie Verpflegung und Fahrt grundsätzlich davon abhängig, wie die Veranstaltung gestaltet ist und welchem Zweck die einzeln... [mehr]
Zur Schulung von Angestellten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dürfen grundsätzlich Personen eingesetzt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Das bed... [mehr]
In Deutschland dürfen Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit grundsätzlich von Personen durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde und Qualifikatio... [mehr]