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Ob ein Arbeitgeber durch den Einsatz von 40 sogenannten „500-Euro-Kräften“ (gemeint sind vermutlich Minijobber mit einem monatlichen Verdienst bis 538 €, Stand 2024) gegenüber 10 Vollzeitkräften tatsächlich viel Geld spart, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Lohnkosten und Sozialabgaben:** - **Minijobber:** Für Minijobs zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Umlagen, ggf. Pauschsteuer), die sich insgesamt auf etwa 30 % des Lohns belaufen. Der Arbeitnehmer zahlt keine Sozialabgaben (außer ggf. Rentenversicherung, von der er sich aber befreien lassen kann). - **Vollzeitkräfte:** Hier fallen reguläre Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie Lohnsteuer an. Die Lohnnebenkosten sind höher als bei Minijobbern. **2. Arbeitszeit und Flexibilität:** - Ein Minijobber darf maximal 538 € pro Monat verdienen, was bei Mindestlohn (2024: 12,41 €/Stunde) etwa 43 Stunden pro Monat entspricht. - 40 Minijobber leisten zusammen ca. 1.720 Stunden pro Monat (40 × 43). - 10 Vollzeitkräfte (bei 40 Stunden/Woche) leisten ca. 1.733 Stunden pro Monat (10 × 173,3, bei 4,33 Wochen/Monat). **3. Verwaltungsaufwand:** - Die Koordination, Einarbeitung und Verwaltung von 40 Personen ist deutlich aufwändiger als bei 10. - Es entstehen höhere Kosten und Aufwand für Personalmanagement, Kommunikation, Urlaubsplanung etc. **4. Arbeitsrechtliche Aspekte:** - Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte (z. B. Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). - Der Missbrauch von Minijobs zur Umgehung regulärer Arbeitsverhältnisse kann rechtliche Konsequenzen haben. **5. Qualifikation und Kontinuität:** - Minijobber sind oft weniger flexibel einsetzbar, haben weniger Bindung ans Unternehmen und sind häufig weniger qualifiziert oder eingearbeitet. **Fazit:** Rein rechnerisch könnten die Lohnnebenkosten bei Minijobbern niedriger sein. In der Praxis wird der Kostenvorteil aber oft durch den deutlich höheren Verwaltungsaufwand, geringere Produktivität, rechtliche Risiken und mögliche Qualitätsverluste aufgehoben. Außerdem ist der Einsatz von Minijobbern in großem Umfang nicht in allen Branchen und für alle Tätigkeiten sinnvoll oder zulässig. **Weitere Informationen:** - [Minijob-Zentrale: Arbeitgeber im gewerblichen Bereich](https://www.minijob-zentrale.de/DE/Arbeitgeber/Gewerblich/gewerblich_node.html) - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Minijobs](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Minijobs/minijobs.html) Insgesamt ist es also selten wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll, Vollzeitstellen in großem Stil durch Minijobs zu ersetzen.
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